Kfz-Sachverständigenbüro · Künzell
Kfz-Gutachter in Künzell bei Fulda
Unfallgutachten, Wertgutachten und Fahrzeugbewertung von Benjamin Walter – unabhängig, detailliert und persönlich. Ich nehme den Schaden bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt auf.
- Kfz-Technikermeister
- Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
- BDSF-Mitglied seit 2020

Die Kosten des Gutachtens trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Wer zahlt was?Leistungen
Wobei ich Ihnen helfe
Vom Unfallschaden am Pkw bis zur Bewertung eines Oldtimers oder Lkw – für Privatkunden und Unternehmen.
Unfallgutachten
Nach einem Unfall dokumentiere ich den Schaden vollständig – als Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.Mehr zu UnfallgutachtenWertgutachten
Der tatsächliche Wert Ihres Fahrzeugs – für Kauf, Verkauf, Versicherung oder als Nachweis der Wertminderung.Mehr zu WertgutachtenOldtimer-Bewertung
Unabhängige Wertgutachten für Oldtimer und historische Fahrzeuge – für Kauf, Verkauf oder Versicherung.Mehr zu Oldtimer-BewertungNutzfahrzeuge & Lkw
Unfallgutachten, Bewertung und Kaufprüfung für Lastwagen, Transporter und andere Nutzfahrzeuge.Mehr zu Nutzfahrzeuge & LkwKarosserievermessung
Mit meinem mobilen Messsystem stelle ich fest, ob Rahmen und Karosserie verzogen oder beschädigt sind.Mehr zu KarosserievermessungFür Unternehmen
Gutachten, Bewertungen und Rücknahmeprotokolle für Autovermietungen, Händler, Versicherungen und Fuhrparks.Mehr zu Für Unternehmen
Kosten
Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten – sie gehören zum Schaden, den Sie ersetzt bekommen. Die unverbindliche Beratung, wie Sie nach einem Unfall vorgehen, ist bei mir kostenfrei.
| Situation | Wer zahlt das Gutachten? |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | In der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. |
| Unfall mit Mithaftung | Meist anteilig nach Haftungsquote – den Rest tragen Sie. |
| Kaskoschaden | Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag – vorab klären. |
| Wertgutachten ohne Schaden | Sie als Auftraggeber; die Kosten besprechen wir vorher. |
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – maßgeblich ist der Einzelfall. Rechtsgrundlage: § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes. Stand: September 2026.
Ablauf
In vier Schritten zum Gutachten
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie kurzfristig einen Termin.
Schaden aufnehmen
Ich nehme den Schaden sorgfältig auf – bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt – und dokumentiere Fahrzeugdaten und Zustand.
Gutachten erhalten
Sie erhalten ein fachkundiges Gutachten ohne lange Wartezeit – als Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.
Weiter begleitet
Auf Wunsch stelle ich den Kontakt zu Ihrer Werkstatt oder zu Anwälten für Verkehrsrecht aus meinem Netzwerk her.
Über mich
Ihr Ansprechpartner: Benjamin Walter
Als Kfz-Technikermeister und zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Gutachten, auf die Sie sich gegenüber der Versicherung verlassen können. Mir ist eine sorgfältige Schadensaufnahme wichtig – damit Sie alle Kosten geltend machen können, die Ihnen zustehen.
Sie erreichen mich direkt unter meiner Mobilnummer – auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Qualifikation
Benjamin Walter
- Beruf
- Kfz-Technikermeister
- Sachverständigenbezeichnung
- Sachverständiger für Kfz-Reparaturen, Havarieschäden (Unfallschäden) und Bewertung
- Zertifizierung
- Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Verband
- BDSF-geprüfter Sachverständiger, Mitglied im BDSF seit 27. Januar 2020
Standort
Künzell
Kfz-Sachverständigenbüro Benjamin WalterWiegrainer Weg 10
36093 Künzell · Landkreis Fulda
Vor Ort bei Ihnen – regional und überregional
Mein Büro liegt in Künzell, der Nachbargemeinde von Fulda. Ihr Fahrzeug müssen Sie dafür nicht bringen: Ich erstelle das Gutachten persönlich bei Ihnen vor Ort, in Ihrer Werkstatt oder in einer Partnerwerkstatt.
Steht Ihr Fahrzeug an einem anderen Ort? Rufen Sie an – ich sage Ihnen direkt, wann eine Besichtigung möglich ist.
Häufige Fragen
Was Sie nach einem Unfall wissen sollten
Was kostet mich ein Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens – sie gehören zum ersatzfähigen Schaden. Bei einer Mithaftung werden die Kosten meist anteilig erstattet. Die unverbindliche Beratung, wie Sie nach einem Unfall vorgehen, ist bei mir kostenfrei.
Darf ich den Gutachter selbst auswählen?
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht das Gutachten eines Sachverständigen akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt.
Muss ich mein Fahrzeug zu Ihnen bringen?
Nein. Ich erstelle das Gutachten persönlich bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug steht.
Kann ich meine eigene Werkstatt und meinen Anwalt behalten?
Ja. Ich arbeite gern mit Ihren vertrauten Partnern zusammen und nehme den Kontakt auf. Wenn Sie niemanden haben, nenne ich Ihnen Werkstätten und Anwälte aus meinem Partnernetzwerk.
Prüfen Sie auch ein Gutachten der gegnerischen Versicherung?
Ja. Ich überprüfe bestehende Gutachten, zum Beispiel wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat.
Wie erreiche ich Sie außerhalb der Geschäftszeiten?
Unter meiner Mobilnummer 0176 416 58561 – per Anruf oder WhatsApp. Die Geschäftszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr.
Schaden am Fahrzeug? Ich komme zu Ihnen.
Rufen Sie an oder melden Sie den Schaden online. Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt statt.
