Leistung

Unfallgutachten in Künzell und der Region Fulda

Nach einem Verkehrsunfall erstelle ich als unabhängiger Kfz-Sachverständiger ein Gutachten über den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Es legt Ihre Ansprüche detailliert dar, damit Sie die voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten ohne Verluste erstattet bekommen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Eingedrückte Fahrzeugfront mit zerbrochenem Scheinwerfer nach einem Unfall

Wann ein Unfallgutachten sinnvoll ist

  • Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und möchten den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen (Haftpflichtschaden).
  • Sie melden einen Schaden bei Ihrer eigenen Teil- oder Vollkaskoversicherung.
  • Die gegnerische Versicherung hat bereits ein Gutachten erstellen lassen und Sie möchten es unabhängig überprüfen lassen.
  • Ihr Fahrzeug ist ein Firmenwagen und der Schaden soll sauber dokumentiert werden.

Was ich im Gutachten dokumentiere

  • Sorgfältige Schadensaufnahme mit Fotodokumentation – vor Ort oder in der Werkstatt
  • Fahrzeugdaten und Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall
  • Voraussichtlich erforderliche Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert, wo sie für die Regulierung relevant sind
  • Wertminderung – also den Wertverlust, den ein reparierter Unfallwagen beim Verkauf trotz Reparatur hat
  • Analyse der gesamten Schadenshöhe

Ihre Werkstatt, Ihr Anwalt – oder mein Netzwerk

Sie haben bereits eine Werkstatt, die Ihr Auto kennt, oder einen Anwalt für Verkehrsrecht? Dann arbeite ich gern mit Ihren vertrauten Partnern zusammen und nehme den Kontakt auf, damit der Schaden schnell behoben wird.

Wenn Sie niemanden haben, kann ich Ihnen Werkstätten und Anwälte aus meinem Partnernetzwerk nennen. Die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen dann Sie oder Ihr Anwalt – mit dem Gutachten als Grundlage.

Bestehendes Gutachten prüfen lassen

Hat die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen geschickt, prüfe ich dieses Gutachten auf Wunsch unabhängig – etwa ob alle Schäden und Wertpositionen berücksichtigt sind.

Diese Unterlagen helfen

Nicht alles muss sofort vorliegen – was fehlt, klären wir beim Termin.

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  2. Datum, Ort und kurzer Hergang des Unfalls
  3. Name und Versicherung des Unfallgegners, soweit bekannt
  4. Polizeiliches Aktenzeichen, falls die Polizei vor Ort war
  5. Eigene Fotos der Unfallstelle, falls vorhanden
  6. Rechnungen früherer Reparaturen bei Vorschäden

Was kostet das?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Bei einer Mithaftung werden die Kosten meist anteilig erstattet; bei Kaskoschäden richtet sich die Übernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag. Die unverbindliche Beratung, wie Sie nach einem Unfall vorgehen, ist bei mir kostenfrei.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – maßgeblich ist der Einzelfall.

Häufige Fragen

Darf ich den Gutachter nach einem Unfall selbst wählen?

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen sich nicht auf einen Gutachter verweisen lassen, den die gegnerische Versicherung schickt.

Muss ich mein Fahrzeug zu Ihnen bringen?

Nein. Ich nehme den Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht – bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt.

Aus Künzell – bei Ihnen vor Ort

Mein Büro ist im Wiegrainer Weg 10 in Künzell. Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht – regional und überregional. Mehr zum Standort Künzell

Schaden am Fahrzeug? Ich komme zu Ihnen.

Rufen Sie an oder melden Sie den Schaden online. Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt statt.

AnrufenSchaden melden

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